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Qualität ist unser Merkmal

Qualität ist unser größtes Merkmal. Arzneimittel unterliegen bei uns ständigen Kontrollen. 
Von uns patientenindividuell hergestellte Arzneimittel erfüllen die höchsten Standards. Ihre einwandfreie Beschaffenheit wird regelmäßig bestätigt.

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Häufig gestellte Fragen

Wir geben Ihnen Antwort auf die meist gestellten Fragen.

Das rote Rezept für Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist 28 Tage gültig. Ein z.B. am 01.07. ausgestelltes Rezept kann bis zum 29.07. eingelöst werden.

Es gibt aber auch Rezepte, die eine andere Gültigkeitsdauer haben: 

  • Grünes Rezept: unbegrenzt | Das grüne Rezept ist lediglich eine Empfehlung, die ein Arzt für ein Arzneimittel ausspricht. Medikamente auf grünen Rezepten sind nicht verschreibungspflichtig.
  • Blaues Rezept: drei Monate | Das blaue Rezept ist meistens für Privatversicherte, die das Rezept zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen.
  • Gelbes Rezept: acht Tage | Das gelbe Rezept wird für Betäubungsmittel o.Ä. ausgestellt.
  • Weißes Rezept: sechs Tage | Ein weißes Rezept kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Arzt Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid verschreibt.
  • Entlassungsrezept: drei Tage | Nach einem Krankenhausaufenthalt wird dem Patienten häufig ein Entlassungsrezept zur weiteren Versorgung mitgegeben. Der Unterschied zu einem „normalen“ blauen oder rotem Rezept besteht darin, dass auf dem Rezept der Hinweis „Entlassmanagement“ vermerkt ist. Bei Abgabe der Medikamente darf immer nur die kleinste Verpackungsgröße ausgegeben werden, auch wenn auf dem Rezept etwas anderes steht.

Die gesetzlichen Krankenkassen schließen Verträge mit Arzneimittelherstellern ab, um Rabatte zu erhalten (Rabattverträge). Die Apotheken sind verpflichtet, die Arzneimittel dieser Firmen abzugeben, ansonsten erhält die Apotheke dafür keinerlei Vergütung von der Krankenkasse. Dabei gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. ein vom Arzt auf dem Rezept vermerktes Aut-idem-Kreuzchen. 

Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil der Kosten für die Arzneimittel übernehmen. Der Betrag richtet sich nach dem Preis des Arzneimittels. Er liegt bei 10% des Preises des Arzneimittels und beträgt mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € pro Packung.

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